Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Mehrere Personen stehen hinter einem Laptop und Akten

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist am 01.01.2023 in Kraft getreten. Damit hat die Rhenus-Unternehmensgruppe mit Hauptsitz in Deutschland, besondere Sorgfaltspflichten in der Lieferkette einzuhalten. Wir sehen uns in der Pflicht, Menschenrechte zu schützen und Umweltstandards einzuhalten. Verbindliche Vorgaben wie das LkSG und das „europäische Lieferkettengesetz“, die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), unterstützen wir daher ausdrücklich.

Die Rhenus-Unternehmensgruppe hat Maßnahmen entwickelt, um die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards sicherzustellen. Diese Maßnahmen erfassen nicht nur unternehmensinterne Risiken, sondern beziehen, gemäß den gesetzlichen Vorgaben, auch unsere Zulieferer ein.

Unsere oberste Priorität ist es menschenrechtliche und umweltbezogene Verletzungen frühzeitig zu erkennen und aktiv vorzubeugen. Wo dies nicht vollständig gelingt, setzen wir alles daran, diese umgehend zu minimieren oder zu beenden. Dafür optimieren wir kontinuierlich unsere Prozesse und leiten bei Bedarf zusätzliche Schritte ein.

Umsetzung der Sorgfaltspflichten

Bei Rhenus haben wir uns intensiv auf die Umsetzung der Anforderungen des LkSG vorbereitet. Gemeinsam mit allen relevanten Fachbereichen wurden umfassende Maßnahmen implementiert, u.a.:

Unsere Grundsatzerklärung fasst die sozialen und ökologischen Standards zusammen, die wir gemäß den Vorgaben des LkSG beachten. Sie verdeutlicht unsere Erwartungen an unsere Mitarbeitenden und Geschäftspartner in Bezug auf verantwortungsvolles Handeln. 

Zur wirksamen Umsetzung der Anforderungen des LkSG haben wir ein umfassendes Risikomanagementsystem etabliert. Dieses System kombiniert präventive Maßnahmen, wie die Überprüfung von Lieferanten und Vertragsbedingungen, mit reaktiven Prozessen, um auf identifizierte Risiken schnell und effektiv reagieren zu können.

Unsere Lieferanten sind durch Vertragsklauseln und unseren Lieferantenkodex (Supplier Code of Conduct) an die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards gebunden. Um sicherstellen zu können, dass potenzielle Risiken im Hinblick auf soziale und ökologische Standards frühzeitig identifiziert und bearbeitet werden können, werden neue Lieferanten vor Vertragsabschluss einer risikobasierten Prüfung unterzogen.

Unsere Mitarbeitenden und Geschäftspartner werden regelmäßig zu Themen wie Menschenrechten, Umweltschutz und Meldeverfahren geschult, um sie stets auf dem neusten Wissensstand zu halten.

Unser etabliertes Hinweisgebersystem ermöglicht es, bereits bei Verdacht auf Verstoß mit Compliance Relevanz wie Korruption, Kartellrechtsverstöße, Betrug, Diebstahl, Veruntreuung und mögliche Verstöße gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wie Menschenrechtsverstöße, sexuelle Belästigung, Diskriminierung aber auch umweltrechtliche Verstöße eine anonyme und sichere Meldung. Alle Abläufe zum Umgang mit Hinweisen sind in einer klar strukturierten Verfahrensordnung festgelegt. 

Zur Erfüllung unserer Berichtspflichten veröffentlichen wir jährlich einen umfassenden Bericht über die Umsetzung des LkSG.

Mit diesen Maßnahmen verfolgen wir das Ziel, menschenrechtliche und umweltbezogene Standards entlang unserer Lieferkette konsequent zu schützen und kontinuierlich zu verbessern.

Kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen: lksg[at]rhenus.com