Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist am 01.01.2023 in Kraft getreten. Damit hat die Rhenus-Unternehmensgruppe mit Hauptsitz in Deutschland, besondere Sorgfaltspflichten in der Lieferkette einzuhalten. Wir sehen uns in der Pflicht, Menschenrechte zu schützen und Umweltstandards einzuhalten. Verbindliche Vorgaben wie das LkSG und das „europäische Lieferkettengesetz“, die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), unterstützen wir daher ausdrücklich.
Die Rhenus-Unternehmensgruppe hat Maßnahmen entwickelt, um die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards sicherzustellen. Diese Maßnahmen erfassen nicht nur unternehmensinterne Risiken, sondern beziehen, gemäß den gesetzlichen Vorgaben, auch unsere Zulieferer ein.
Unsere oberste Priorität ist es menschenrechtliche und umweltbezogene Verletzungen frühzeitig zu erkennen und aktiv vorzubeugen. Wo dies nicht vollständig gelingt, setzen wir alles daran, diese umgehend zu minimieren oder zu beenden. Dafür optimieren wir kontinuierlich unsere Prozesse und leiten bei Bedarf zusätzliche Schritte ein.