Das Sicherheitsprogramm ICS2 wird in drei Implementierungsphasen eingeführt. In der ersten Phase im März 2021 wurden bereits Postunternehmen und Expressdienstleister mit dem System vertraut gemacht. Ab dem zweiten Release, der im März 2023 begonnen hat, gelten die Bestimmungen nun für alle Luftfracht- und Luftpostflüge, die außerhalb von Europa starten und in oder über ein EU-Land gehen. Der See-, Schienen- und Straßengüterverkehr ist ab der dritten Implementierungsphase betroffen, die am 1. März 2024 beginnt.
Unter dem Vorgängersystem, ICS1, waren Fluggesellschaften dazu verpflichtet, die Entry Summary Declaration (ENS) für jeden Luftfrachtbrief für Sammelladungen, der Master Airway Bill (MAWB), vier Stunden vor Ankunft der Fracht einzureichen. ICS2 sieht nun vor, zusätzlich erweiterte Frachtinformationen sowie die Pre-loading Advanced Cargo Information (PLACI) auf Ebene der HAWB (House Air Waybill, Luftfrachtbrief auf Einzelsendungen) einzureichen. Dies muss so bald wie möglich, spätestens aber vor der Verladung der Güter in das Flugzeug geschehen.
Der Absender ist dafür verantwortlich, dass die vom Empfänger gemachten Angaben richtig und vollständig sind. Bei falschen oder fehlenden Informationen drohen die Verweigerung der Verladung am Ursprungsflughafen, Sanktionen oder auch zusätzliche Kosten, etwa für die Lagerung, die von beiden Parteien zu tragen sind. Um dies zu vermeiden, sollten Verlader die erforderlichen Informationen proaktiv mit der Datenbank der Europäischen Steuer- und Zollunion abgleichen.
Als erfahrener Logistikdienstleister raten wir Unternehmen, sich so früh wie möglich mit der zweiten Einführungsphase der ICS2-Bestimmungen vertraut zu machen. Dadurch kann sichergestellt werden, dass bei Sendungen durch oder in die EU keine Unterbrechungen in der Lieferkette entstehen.
Sollten Sie weitere Fragen zu ICS2 haben, zögern Sie nicht, mit unseren Experten in Kontakt zu treten.